Fahrerlaubnis für Menschen mit Handicap

Der Führerschein steht für Freiheit und Mobilität – das gilt sowohl für Menschen mit als auch für Menschen ohne Behinderung. Für viele behinderte Menschen ist dies ein besonders wichtiger Schritt, um am beruflichen und privaten Leben teilhaben zu können.

Fahrerlaubnis für Menschen mit Handicap
Fahrerlaubnis für Menschen mit Handicap

Der Großteil der mehr als sieben Millionen Behinderungen in Deutschland ist auf eine Krankheit oder einen Unfall zurückzuführen, nur knapp 5 % aller Menschen mit Behinderung werden mit einer Behinderung geboren oder entwickeln diese im Säuglingsalter.

Lars Münchau, Leiter des TÜV NORD für die Region Nord-Ostsee aus Kiel, klärt auf, welche Möglichkeiten bestehen, die Fahrerlaubnis auch mit Behinderung zu erwerben oder zu behalten.

Gesetzliche Regelung

Grundsätzlich gilt: Die Fahrerlaubnis dürfen nur Menschen haben, die sowohl körperlich als auch geistig in der Lage sind, ein Fahrzeug zu führen. "Die Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher durch den Straßenverkehr zu bewegen, ohne sich und andere zu gefährden, ist unumgänglich", erklärt Münchau. "Dabei ist es jedoch durchaus legitim, sich technischer Hilfsmittel zu bedienen."

Fahrerlaubnis und Fahrschule

Wie jeder nicht gehandicapte Fahrschüler müssen auch angehende Führerscheininhaber mit Behinderung ihre Fahrerlaubnis durch das Bestehen von theoretischer und praktischer Fahrprüfung erwerben. Je nach Art und Grad der Behinderung kann die örtliche Fahrerlaubnisbehörde vorab ein medizinisches Gutachten anfordern, in dem ein entsprechender Facharzt, der nicht der behandelnde Arzt ist, die grundsätzliche Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs bestätigt und die körperlichen Beeinträchtigungen feststellt.

"Im Prinzip ist das nur eine Ausweitung des obligatorischen Sehtests, den jeder Fahrschüler machen muss", erklärt Münchau. "Da viele Behinderungen aber nicht einfach mit einer Brille ausgeglichen werden können, ist die Wahl der Fahrschule von großer Bedeutung: Sie benötigt gegebenenfalls ein den Behinderungen entsprechend umgebautes Fahrzeug."

Ob ein technischer Umbau nötig ist, klärt eine Fahrprobe mit Fahrlehrer und dem TÜV-Sachverständigen. Hierbei wird in einem Gutachten vom Sachverständigen festgelegt, ob und welche Umbauten nötig sind. "Wenn jemand zum Beispiel querschnittsgelähmt ist und seine Beine nicht bewegen kann, müssen sämtliche Funktionen der Pedale über die Hände steuerbar sein", erklärt Münchau. "Wie die Brillenpflicht werden benötigte Umbauten im Führerschein vermerkt, so dass die Fahrerlaubnis dann nur in Fahrzeugen mit entsprechenden Umbauten gültig ist."

Wenn die Einschränkung nach dem Fahrerlaubniserwerb eintritt

Mehr als 95 % aller Behinderungen treten im Laufe des Lebens auf und resultieren vor allem aus Krankheiten oder Unfällen. Sie betreffen somit häufig Menschen mit bestehender Fahrerlaubnis. Diesen wird empfohlen, ihre Behinderung der Fahrerlaubnisbehörde mitzuteilen.

"Die Furcht, wegen einer Behinderung die Fahrerlaubnis zu verlieren, ist meist unbegründet", beruhigt Münchau. "Es muss überprüft werden, ob die Fahrtauglichkeit beeinträchtigt wurde und gegebenenfalls Maßnahmen, wie Umbauten am Fahrzeug, notwendig sind, damit man weiterhin sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann." Hierfür werden – wie bei Menschen, die mit Behinderung den Führerschein erwerben – die entsprechenden medizinischen und technischen Gutachten benötigt. "Auch wenn Gutachten und mögliche technische Umbauten Geld kosten: Wer eine neu aufgetretene Behinderung nicht meldet, die aus medizinischer Sicht seine Fahrtauglichkeit beeinträchtigt, kann im Falle eines Unfalls erhebliche Probleme mit der Kfz-Versicherung bekommen", so Münchau.

Bezüglich der Frage der finanziellen Unterstützung bei anstehenden Kosten für Gutachten, aber auch für den Erwerb oder den behindertengerechten Umbau eines Fahrzeuges muss immer vorab geklärt werden, welche Unterstützungsmöglichkeiten es von den unterschiedlichen Kostenträgern geben kann. Eine gesetzliche Grundlage kann hierfür die Kraftfahrzeughilfeverordnung sein.

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