Lesben & Schwule
Gleichgeschlechtliche Trauung und eingetragene Lebenspartnerschaft
Auf jedem Standesamt in Hamburg können sich homosexuelle Pärchen trauen lassen. Die so genannte "Eingetragene Lebenspartnerschaft" beruht auf dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft / Lebenspartnerschaftsgesetz. Dieses wiederum fand seinen Ursprung 1999 in Hamburg, als so genannte "Hamburger Ehe". Allein im ersten Jahr wurden in Hamburg über 100 homosexuelle Ehen geschlossen.
Seit 2001 gilt das Lebenspartnerschaftsgesetz bundesweit und erlaubt homosexuellen Paaren ein Leben mit fast denselben Privilegien wie einem heterosexuellen Ehepaar. Kirchliche Trauungen allerdings sind schwul-lesbischen Paaren (noch) nicht möglich. Als Alternative bieten sich freie Trauungen an, hier kann meist jedes Detail Ihrer Hochzeit individuell gestaltet werden.
außerhalb Hamburgs:
Veranstaltungstipps
20.06.2013 - 16.03.2014
Das Altonaer Museum zu Gast: Die Geschichte des Altonaer Museums in 15 Objekten
Ausstellungen, sonstige
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