Hamburg

HAMBURG MAGAZIN
HAMBURG MAGAZIN HAMBURG MAGAZIN

Aktuell

Service und Beratung
  Notruf Hamburg
Notfälle und Hotlines
alle wichtigen Nummern auf einen Blick
Apotheken-Suche / Notdienst Bahnhofsmission
Beratung und Hilfe für Kinder CareNet Hamburg
Babyklappe deNISNotfallvorsorge-Information
Zeugnissorgen Hamburger Tafel
Online-Beratung Caritas Hamburger Spendenparlament
Kinder-Hospiz Sternenbrücke Preiswert Tanken
Blutspende Suchthilfe-Einrichtungen
Pflegeheimplatz-Suche  


www.hamburger-dramen.deVorhang auf für www.hamburger-dramen.de – Vier Bühnen, vier Szenarien, ein Verbrechen: Die "Hamburger Dramen" sind online ein Schauspiel, doch im wahren Leben zu oft traurige Realität. Anlässlich des 30-jährigen Bestehens präsentierte die Hamburger Beratungsstelle NOTRUF für vergewaltigte Frauen und Mädchen e. V. nun erstmals die neue Informations- und Aufklärungswebsite www.hamburger-dramen.de der Öffentlichkeit.

Internetnutzer werden hier zu Zeugen von scheinbar harmlosen Situationen, aus denen plötzlich und unvermittelt gefährlicher Ernst wird – Dramen, die sich so oder so ähnlich täglich in Hamburg und anderswo ereignen. Damit will der NOTRUF einmal mehr für das alltägliche Thema Vergewaltigung sensibilisieren. "Mit diesem Angebot wollen wir noch mehr betroffene Frauen und Mädchen sowie deren Angehörige erreichen und sie ermutigen, sich Hilfe zu holen. Auch heute noch werden die meisten Vergewaltigungen nicht angezeigt. Zu groß ist die Scham und Angst der Betroffenen, mit Schuldzuweisungen und Misstrauen konfrontiert zu werden, sodass sie am Ende allein mit der traumatischen Erfahrung bleiben", so Jutta Brandewiede von der Hamburger Beratungsstelle.

Auf der virtuellen Theaterbühne unter www.hamburger-dramen.de öffnet sich der Vorhang für eine Drehbühne, über die vier verschiedene Szenen erreicht werden können. Im Mittelpunkt jeder Szene steht eine anonyme Frau, die Opfer einer Vergewaltigung in einer bestimmten Situation wird. Der Zoom am Ende lässt Details erkennen: Aus den scheinbar gesichts- und namenlosen Frauen werden die Darstellerinnen, die aus ihrer Rolle heraustreten und selbstbewusst die Betrachtenden ermutigen, das Schweigen zu brechen. Informationen über Hintergründe und Unterstützungsangebote der NOTRUF-Beratungsstelle ergänzen das Angebot der Website.


Weitere Krankenhäuser unterstützen Notfallversorgung von Knochenbrüchen: Gesundheitsbehörde vereinbart mit Kliniken Versorgung von Eis-Sturz-Opfern – Aufgrund der hohen Zahl von Menschen mit Knochenbrüchen nach Eisunfällen in Hamburg haben sich nun auch Krankenhäuser bereit erklärt, an der Sofort-Behandlung dieser Patienten teilzunehmen, die sonst nicht oder nur eingeschränkt an der Not- und Unfallversorgung beteiligt sind. Die Rettungswagen der Feuerwehr Hamburg werden diese Krankenhäuser ab sofort anfahren und so zur Entlastung der anderen Krankenhäuser beitragen.

"Ich begrüße dieses Engagement der Krankenhäuser, denn die momentane spezielle Situation erfordert besondere Maßnahmen. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hamburger Notfallkrankenhäuser, die im Moment eine hohe Arbeitsbelastung zu überstehen haben und diese aufopferungsvoll bewältigen", so Gesundheitssenator Dietrich Wersich. "Es freut mich besonders, dass sich weitere Krankenhäuser bereit erklärt haben, Menschen mit Knochenbrüchen im Rahmen der Notfallversorgung zu behandeln."

Neben den Krankenhäusern, die üblicherweise der Not- und Unfallversorgung angehören, haben sich bislang das Evangelische Krankenhaus Alsterdorf, das Diakonie Klinikum Hamburg (Betriebsteil Alten Eichen in Stellingen), die Klinik Dr. Guth in Klein Flottbek und die Praxisklinik Mümmelmannsberg im Stadtteil Mümmelmannsberg bereit erklärt, ab sofort in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr für die chirurgische Notfallversorgung von Betroffenen mit Knochenbrüchen zur Verfügung zu stehen. Mit weiteren Krankenhäusern laufen Gespräche.


MedikamenteHamburger sind sehr zufrieden mit ihren Ärzten – Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Hannoveraner Forscher im Auftrag der Gmünder Ersatzkasse GEK belegt: Die Deutschen gehen besonders häufig zum Arzt. Mit rund 18 Arztbesuchen im Jahr sind sie im internationalen Vergleich sogar führend. Doch wie zufrieden sind die Deutschen eigentlich mit der Behandlung?

Das Münchner Arztbewertungsportal jameda.de nahm die Studie zum Anlass, in der Hansestadt genauer hinzuschauen. Das Ergebnis: Die Hamburger sind überdurchschnittlich zufrieden. Die Ärzte in Hamburg wurden im Schnitt mit der Note 1,9 bewertet – der Durchschnitt der bundesweit abgegebenen Bewertungen liegt bei 2,1. Insgesamt liegen jameda bereits rund 180.000 Patienten-Feedbacks vor. Patienten haben die Wahl zwischen Schnell-Empfehlungen und ausführlichen Bewertungen. Bewertet werden die Freundlichkeit des Arztes, die Zufriedenheit mit der Behandlung, die genommene Zeit durch den Arzt, die Zufriedenheit mit der Aufklärung sowie das Vertrauensverhältnis.

"Natürlich freuen wir uns, dass trotz des hohen Andrangs an Patienten in den Hamburger Praxen offensichtlich nicht die Qualität leidet.", so Markus Reif, Geschäftsführer von jameda. "Es lässt sich jedoch auch bundesweit erkennen, dass die Patienten sehr zufrieden mit ihren Ärzten sind. Eine Auswertung aller vorliegenden Bewertungen hat ergeben, dass über 75 % unserer User ihre Ärzte mit den Noten sehr gut oder gut bewerten."


Senioren in HamburgHamburger Pflegestützpunkte werden gut angenommen – Die Beratungszahlen des ersten halben Jahres sind vielversprechend: Knapp 1.800 Mal haben Pflegebedürftige, Angehörige, Einrichtungen sowie Organisationen unabhängige Informationen und Hilfe bei den von der Stadt Hamburg sowie den Pflege- und Krankenkassen getragenen Pflegestützpunkten erhalten.

Die ersten Erfahrungen zeigen: Die Anrufer und Besucher der Pflegestützpunkte haben Fragen zum gesamten Spektrum der Pflegethemen. Besonders viel Informationsbedarf haben die Mitarbeiter in den Pflegestützpunkten zur Organisation der häuslichen Pflege (34 %), zur Pflegeeinstufung (rund 20 %) und zur Finanzierung der Pflege (rund 20 %) festgestellt. In etwa jedem fünften Fall, in dem sich Hilfesuchende an die Pflegestützpunkte wenden, bleibt es nach den ersten Erfahrungen nicht bei einem Gespräch, sondern es wird ein weiterer Kontakt, auch ein Hausbesuch, vereinbart.

Die Pflegestützpunkte sind zentral gelegen und gut erreichbar. Jeweils montags von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr ist eine persönliche Beratung ohne Anmeldung möglich. Für eine telefonische Beratung sind die Pflegestützpunkte dienstags und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr erreichbar. Bei Bedarf kann eine persönliche Beratung außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden, auf Wunsch auch Zuhause. Darüber hinaus ist die Kontaktaufnahme per Mail oder per Rückrufbitte auf dem Anrufbeantworter möglich.

  • Pflegestützpunkt Hamburg-Mitte, Besenbinderhof 41 (im Gesundheitsamt), Telefon 0 40/4 28 99-10 50
  • Pflegestützpunkt Altona, Achtern Born 135 (Soziales Dienstleistungszentrum), Telefon 0 40/4 28 99-10 10
  • Pflegestützpunkt Eimsbüttel, Garstedter Weg 13 (ehemaliges Ortsamt Lokstedt), Telefon 0 40/4 28 99 10 30
  • Pflegestützpunkt Hamburg-Nord, Kümmellstraße 7 (im Bezirksamt), Telefon 0 40/4 28 99-10 60
  • Pflegestützpunkt Wandsbek-Markt (ab April 2010), Wandsbeker Allee 62 (Neubau), Telefon 0 40/4 28 99 10 70
  • Pflegestützpunkt Rahlstedt, Rahlstedter Straße 151-157 (ehemaliges Ortsamt Rahlstedt), Telefon 0 40/4 28 99 10 80
  • Pflegestützpunkt Bergedorf, Wentorfer Straße 38 (Rathaus), Telefon 0 40/4 28 99 10 20
  • Pflegestützpunkt Harburg, Harburger Ring 33 (Soziales Dienstleistungszentrum), Telefon 0 40/4 28 99 10 40
  • Pflegestützpunkt für Kinder und Jugendliche, beim Beratungszentrum "sehen | hören | bewegen | sprechen", Eppendorfer Landstraße 59, Telefon 0 40/4 28 99 10 90

Über den weiteren Ausbau der Pflegestützpunkte werden sich die Sozialbehörde, die Bezirksämter sowie die Kranken- und Pflegekassen Ende 2010 verständigen und dabei die bis dahin vorliegenden Erfahrungen einbeziehen.


Perspektiven für Gehörlose: Stadthaushotel handelt – "Die Verbesserung der beruflichen Chancen von behinderten Menschen muss ein Schwerpunkt bei der Integration von behinderten Menschen sein" , unterstreicht die Senatskoordinatorin zur Gleichstellung behinderter Menschen, Antje Blumenthal. Mit dieser Zielsetzung entwickelte die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz – vertreten durch das Integrationsamt – gemeinsam mit team.arbeit.hamburg eine weitere Qualifizierungsmaßnahme für diesen Personenkreis in Hamburg.

In der zweijährigen Maßnahme sollen insbesondere arbeitslose Gehörlose die langfristige Perspektive erhalten, in Hamburg am regulären Arbeitsmarkt eine Beschäftigung zu finden. Im Mittelpunkt der Maßnahme vom Träger Jugend hilft Jugend – Arbeit GmbH steht das barrierefreie Stadthaushotel. Seit seiner Eröffnung im Jahre 1993 lässt es seine Gäste auch von schwerbehinderten Servicekräften betreuen. Im Stadthaushotel sollen zehn Teilnehmer, von denen vier gehörlos sind, umfassend für eine spätere Beschäftigung in der Gastronomie und Hotellerie qualifiziert werden. Nach einer umfassenden Grundausbildung sollen die Projektteilnehmer in andere Betriebe des Hotel- und Gastronomie-Gewerbes wechseln, um ihr fachliches Wissen zu erweitern.

Alle Beteiligten Partner erhoffen sich von der Maßnahme, dass mit diesem sehr betriebsnahen Konzept die ersten zehn Teilnehmer möglichst zügig nach Durchlaufen dieser Ausbildung eine dauerhafte Beschäftigung in diesem Tätigkeitsfeld finden. Nach Auffassung der Initiatoren kann dieses Projekt beweisen, dass bei einer gezielten Förderung auch besonders benachteiligte schwerbehinderte Menschen ihren Weg am Hamburger Arbeitsmarkt finden können. Gleichzeitig werden Arbeitskräfte ausgebildet in einem Arbeitsfeld, in dem oftmals Arbeitskräftemangel herrscht. Eine Entwicklung, die sich ohne Gegensteuerung weiter verschärfen könnten, denn auch in den kommenden Jahren werden steigende Übernachtungszahlen für die Elbmetropole Hamburg erwartet.


Haftung von Kindern bei Unfällen im ruhenden Straßenverkehr – Kinder im Alter von 7 bis 10 Jahren können nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die bei Unfällen mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zugefügt werden (siehe § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB). Man geht davon aus, dass Kinder frühestens mit Vollendung des 10. Lebensjahres imstande sind, die besonderen Risiken des motorisierten Straßenverkehrs zu erkennen und sich den erkannten Gefahren entsprechend zu verhalten. Erst ab etwa 10 Jahren können sie beispielsweise Entfernungen und Geschwindigkeiten richtig einschätzen. Wie aber sieht die Rechtslage aus, wenn es sich um Unfälle im ruhenden Verkehr handelt?

1. Fall: Kind haftet
Ein 9-Jähriger veranstaltete zusammen mit seinem Zwillingsbruder und einem Klassenkameraden auf der Fahrbahn einer Spielstraße ein Wettrennen mit Kickboards. Im Eifer des Wettrennens übersah der geübte Kickboardfahrer das Ende der Spielstraße und stürzte. Sein Kickboard prallte gegen einen ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand geparkten PKW. Der Halter des Fahrzeugs verlangte Schadensersatz.

Urteil: Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.11.2004, AZ: VI ZR 335/03: Das Gericht gab dem Mann recht und verurteilte das Kind zur Zahlung von Schadensersatz. Das Gericht führte dazu aus, dass der Gesetzgeber das Haftungsprivileg des § 828 Abs.2 Satz 1 BGB für die Fälle begründen wollte, in denen sich eine typische Überforderungssituation von Kindern durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs realisiert. Aufgrund der Schnelligkeit, der Komplexität und der Unübersichtlichkeit der Abläufe des motorisierten Verkehrs kann es zu Fehleinschätzungen kommen. Demgegenüber weist der nicht motorisierte Straßenverkehr und das allgemeine Umfeld von Kindern gewöhnlich keine vergleichbare Gefahrenlage auf. Kinder in dieser Altersgruppe wissen, dass sie sich so zu verhalten haben, dass ihr Kickboard nicht gegen einen parkenden PKW prallt und diesen beschädigt.

2. Fall: Kind haftet nicht
Der Kläger parkte auf dem Parkplatz einer Realschule. Die Parkplätze waren rechtwinklig zum davor verlaufenden Gehweg angeordnet. Ein zum Unfallzeitpunkt 8-jähriges Mädchen befuhr mit ihrem Fahrrad den Gehweg und stieß dabei, nachdem sie einige geparkte Fahrzeuge passiert hatte, gegen die linke Heckseite des Klägerfahrzeugs. Der Geschädigte forderte Schadensersatz.

Urteil: Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.06.2009, AZ: VI ZR 310/08: Das Gericht sah einen Ersatzanspruch nicht gegeben. Der Umstand, dass das Mädchen gegen die Heckseite des Fahrzeugs stieß, nachdem sie an anderen Fahrzeugen vorbeigefahren war, legt nahe, dass das Fahrzeug weiter als die daneben geparkten Fahrzeuge in den Gehweg ragte und das Kind dadurch in seiner Reaktionsfähigkeit überfordert war. Der Geschädigte hatte sich darauf berufen, dass es an einer besonderen Überforderungssituation gefehlt habe, da es sich um einen Unfall im ruhenden Verkehr handelte und eine Haftungsprivilegierung deshalb nicht zur Anwendung kommen könne. Das Gericht sah jedoch den Geschädigten in der Darlegungs- und Beweispflicht dafür, dass tatsächlich keine Überforderungssituation des Kindes gegeben war.

Die Kinder sind das Potential unserer Gesellschaft. Dennoch wird ihnen oft kein Gehör geschenkt. Die LBS wollte das ändern und hat bereits Anfang der neunziger Jahres eines der größten Sozio-Sponsoring-Projekte Deutschlands ins Leben gerufen: die LBS-Initiative "Junge Familie". Mit dieser unterstützt sie junge Familien bei ihren Problemen und Fragen. Sie erforscht ihre Belange, bündelt sie und verschafft ihnen Gehör in Öffentlichkeit und Politik. Dabei liegen der LBS-Initiative "Junge Familie" besonders die Kinder am Herzen.


Singles: Im Alter auf sich allein gestellt – Deutschlands Singles bezweifeln, dass sie einmal ein Erbe hinterlassen können. Grund sind die hohen Kosten für ihre eigene Altersvorsorge. So das Ergebnis einer aktuellen Emnid-Umfrage im Auftrag der BHW Bausparkasse.

Rund 41 % der Alleinlebenden in Deutschland gehen davon aus, dass die Finanzierung ihres Lebensabends ihr gesamtes Vermögen kosten wird. Haushalte mit vier und mehr Bewohnern sind dagegen optimistisch: 72 % der Befragten denken, dass sie ihren Nachkommen ein Erbe vermachen werden. "Singles sind in Fragen der Altersvorsorge auf sich allein gestellt. Die Unterstützung durch Lebenspartner oder Kinder entfällt, aber auch der Anreiz, für Kinder oder Enkel zu sparen", erläutert Rüdiger Grimmert von der BHW Bausparkasse das Ergebnis.

Die Zahl Mehrpersonenhaushalte nimmt in Deutschland kontinuierlich ab – das Single-Leben liegt damit klar im Trend. Während um 1900 nur 7 % der Bevölkerung alleine lebte, wohnen nach Schätzungen des Statistischen Bundesamts heute 39 % aller Deutschen in Single-Haushalten. In 15 Jahren werden es sogar 41 % sein. "Großfamilien stellen nur noch drei Prozent der Bevölkerung, ein Haushalt zählt im Schnitt 2,1 Personen", erklärt Grimmert. "Die Zahl der Geburten geht zurück, die Lebenserwartung steigt, geheiratet wird in Deutschland immer seltener. Gleichzeitig steigt die Scheidungsrate." Unterstützung und Sicherheit im Alltag – vor allem im Alter – sei daher immer mehr gefragt, so der Experte. Das erkläre auch den Trend zu gemeinschaftlichen Wohnprojekten.


Alkoholkontrollen und Blutproben: richterliche Bereitschaft rund um die Uhr gewährleistet – Der richterliche Bereitschaftsdienst wurde ab 1. Dezember 2009 neu organisiert, um der in der letzten Zeit vermehrten Inanspruchnahme durch Polizei und Staatsanwaltschaft gerecht zu werden. Die bisherige Praxis wurde verbessert: Für den nächtlichen Bereitschaftsdienst ist jetzt werktags ein Richter bzw. eine Richterin alleinige Ansprechperson für die Staatsanwaltschaft. Die vermehrte Inanspruchnahme ist auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 81a der Strafprozessordnung (StPO) bezüglich der Blutentnahme nach Straftaten zurückzuführen, insbesondere nach vermutlichen Trunkenheitsfahrten.

Im Dezember 2009 hat die Polizei in den 59 Fällen, in denen die Beschuldigten nicht mit einer Blutentnahme einverstanden waren, die Staatsanwaltschaft angerufen. In 27 Fällen musste der zuständige Staatsanwalt den Richter kontaktieren. In lediglich zwei dieser 27 Fälle konnte der zuständige Richter telefonisch nicht erreicht werden. Die Bearbeitungszeit von der Kontaktaufnahme der Polizeibeamten mit dem Staatsanwalt bis zur Rückmeldung an die Polizeibeamten lag in der Regel bei deutlich unter einer Stunde. Nur in besonders gelagerten Fällen dauerte die Bearbeitung mehr als eine Stunde.

In 12 Fällen entschied der Staatsanwalt, keine Maßnahmen nach § 81a StPO zu veranlassen. In acht Fällen nahm er Gefahr im Verzug an und ordnete die Blutentnahme an, ohne den zuständigen Richter zu kontaktieren. In weiteren 12 Fällen stimmten die Beschuldigten schließlich einer Blutprobe zu.

Für die Blutentnahme ist grundsätzlich ein richterlicher Beschluss notwendig (Richtervorbehalt). Dazu kontaktieren die Polizeibeamten den Bereitschaft habenden Staatsanwalt, der wiederum den Bereitschaft habenden Richter konsultiert. Dieser entscheidet über die Blutentnahme. Die Blutentnahme selbst wird von einem Arzt vorgenommen.

Bei Gefahr im Verzug können Staatsanwaltschaft bzw. Polizei eigenständig über die Blutentnahme entscheiden. Gefahr im Verzug wird beispielsweise immer dann angenommen, wenn der jeweilige Grenzwert nur knapp überschritten ist. Dadurch wird der Gefahr begegnet, dass die Alkoholkonzentration bis zur möglichen Blutentnahme unter den jeweiligen Grenzwert fällt. Ebenso entfällt die richterliche Entscheidung, wenn die beschuldigte Person einer Blutentnahme zustimmt.


Bürger können Beschwerden jetzt auch online einreichen – Die Hamburgische Bürgerschaft hat eine Änderung des Eingabenausschussgesetzes beschlossen, die jetzt in Kraft getreten ist. Danach können Bürger Eingaben ab sofort auch in elektronischer Form übermitteln. Ein entsprechendes Formular steht ab sofort unter www.hamburgische-buergerschaft.de in der Rubrik Eingaben zur Verfügung.

"Jedermann hat das Recht, sich … mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden", heißt es in Artikel 17 des Grundgesetzes.

In Hamburg ist der Eingabenausschuss der Bürgerschaft die richtige Adresse, wenn sich Bürger durch staatliche Stellen ungerecht behandelt fühlen. Um das Verfahren für sie so einfach wie möglich zu machen, gibt es jetzt auch die Petition in elektronischer Form.


Bleibt noch Vermögen für die Erben übrig? – Jeder zehnte Deutsche ist sich nicht sicher, ob er seinen Nachkommen ein Erbe hinterlassen kann. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Emnid-Umfrage im Auftrag der BHW Bausparkasse.

Aufgrund der hohen Kosten für die private Altersvorsorge wissen zehn Prozent der Deutschen nicht, ob sie einmal einen Nachlass vermachen werden. Damit wächst die Unsicherheit: In einer BHW-Vergleichsumfrage von 2006 schwankten nur 3 %. Heute gibt fast jeder Dritte an, überhaupt kein Erbe hinterlassen zu können. In der Generation 60plus sind es sogar mehr als 40 %. Die 14- bis 29-Jährigen zeigen sich hingegen optimistisch: Nur 15 % schätzen, dass die Finanzierung ihres Lebensabends ihr Erspartes aufbrauchen wird.

"Mit einer langfristig angelegten und soliden Altersvorsorge kann die junge Generation ihr Leben im Alter gut absichern", erklärt Dieter Pfeiffenberger von der BHW Bausparkasse. "Auch wenn die Jahrgänge, die etwa ab 2040 in Rente gehen, am stärksten von der Lücke in der gesetzlichen Rentenversicherung betroffen sind." Eine kluge Strategie ist die frühzeitige Investition in die eigene Immobilie. Der Erwerb eines Eigenheims als Baustein der privaten Alterssicherung wird vom Staat im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes ("Wohn-Riester") mit 154,- Euro Grundprämie im Jahr gefördert. Für eigene Kinder kommen noch einmal 185,- Euro, für ab 2008 Geborene sogar 300,- Euro pro Jahr hinzu.


Wo gegessen wird, darf nicht geraucht werden – Mit dem neuen Jahr tritt das neue Hamburgische Passivraucherschutzgesetz (HmbPSchG) in Kraft. Ab 1. Januar 2010 gilt in Hamburg der Grundsatz: "Wo gegessen wird, darf nicht geraucht werden".

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008 mussten die bisherigen Regelungen des HmbPSchG angepasst werden. Die Neuregelung tritt nach dem Beschluss der Bürgerschaft zum 1. Januar 2010 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • In Gaststätten, in denen zubereitete Speisen angeboten werden, besteht ein generelles Rauchverbot. Der Betrieb von Raucherräumen ist nicht gestattet.
  • In Gaststätten, die keine zubereiteten Speisen anbieten (so genannte Schankwirtschaften), können Raucherräume eingerichtet werden. Diese müssen baulich so abgetrennt werden, dass eine Gefährdung anderer durch das Passivrauchen ausgeschlossen wird. Zudem müssen diese Räume ausreichend belüftet und ausdrücklich gekennzeichnet werden. Der Zutritt zu den Räumen für Personen unter 18 Jahren muss verwehrt sein.
  • In Gaststätten mit weniger als 75 m², die keine zubereiteten Speisen anbieten, darf geraucht werden, soweit eine entsprechende Kennzeichnung vorliegt und Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt wird. Als zubereitete Speisen gelten nicht Dauerbackwaren wie z. B. Salzstangen, Brezel, Chips, Nüsse, ungeschältes Obst oder Pralinen.

Das bisherige Rauchverbot bleibt unverändert bestehen in Behörden, Krankenhäusern, Heimen, Schulen, Kindertagesstätten und Jugendzentren, Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Sporteinrichtungen, Kultureinrichtungen, Einzelhandelsgeschäften, Einkaufszentren und Justizvollzugsanstalten. Es gilt dort weiterhin in Gebäuden und erstreckt sich z. B. bei Schulen und Kindertagesstätten auch auf das Freigelände.

Wenngleich Beratung und Aufklärung zu Beginn im Vordergrund stehen, können die Betreiber von Gaststätten bei Verstößen ab dem 1. Januar 2010 mit Verwarnungsgeldern zur Rechenschaft gezogen werden. Die Überwachung obliegt weiterhin den Bezirken. Eine ausführliche Beschreibung der Neuregelungen sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen stehen im Internet unter www.hamburg.de/nichtraucherschutz zur Verfügung.


Kinder, Jugendliche und Handys – Wissenswertes – Risiken – Tipps""Kinder, Jugendliche und Handys: Wissenswertes, Risiken, Tipps" – Ganz weit oben auf dem Wunschzettel steht es inzwischen auch bei Kindern: das Handy. Zu Weihnachten werden wieder viele Kinder und Jugendliche zu stolzen Besitzern eines ersten eigenen Mobiltelefons.

Aber aufgepasst: Es gibt, wie so oft, auch eine Kehrseite der schönen, neuen Mobil-Funk-Werbewelt. Die Umweltberater der Bezirksämter und die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) geben in einem aktuellen Faltblatt-Hilfestellung und Tipps bei der Auswahl und der Benutzung der modischen Mobil-Telefone.

Das Faltblatt wendet sich an Eltern, Erziehungskräfte und natürlich die jungen Handynutzer selbst. Es informiert darüber, was beim Kauf und der Nutzung zu beachten ist. Der Flyer bietet Wissenswertes zu Kostenfallen, zum Datenschutz, zu Umweltaspekten und natürlich zu den gesundheitlichen Risiken. Dazu passen auch Tipps, die helfen, die persönliche Strahlenbelastung beim Telefonieren zu verringern. Und wer sich weiter informieren möchte, nutzt die Liste mit interessanten Internet-Adressen. Das Faltblatt ist kostenlos erhältlich:

  • Bei den Bezirksämtern, z. B. bei der Umweltberatung und der Gesundheitsförderung
  • Im Infocenter Wasser Umwelt Gesundheit, Hermannstraße 14
  • In den Hamburger öffentlichen Bücherhallen
  • Im Internet zum Herunterladen unter: www.hamburg.de/gesundheit-umwelt

Die Initiative "SCHAU HIN! Was Deine Kinder machen." rät Eltern z. B., ihren Kindern frühestens zum 9. Geburtstag ein eigenes Handy zur Verfügung zu stellen. Für jüngere Kinder kann ein "Notfallhandy" sinnvoll sein, wenn beispielsweise der Schulweg sehr lang ist.

Weitere Informationen zum Thema "Kindgerechter Umgang mit dem Handy" finden Sie im kostenlosen Themenflyer oder unter 0 30/4 00 05 99 59 kostenlos bestellt werden kann.


Knackiger Salat mit Radieschen"Hamburger Gesundheitswegweiser" mit regionalen Tipps und Angeboten ist online – "Mit der richtigen Information kann das Leben auf vielfache Weise gesünder werden", so Gesundheitssenator Dietrich Wersich. Der "Hamburger Gesundheitswegweiser" der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) liefert diese Informationen ab sofort in einem leicht bedienbaren Internetangebot. Unter www.hamburg.de/gesundheitswegweiser gibt es übersichtlich sortierte Hinweise auf regionale Angebote, die zu einem gesunden Lebensstil wie auch zur Erhaltung, Stärkung oder Wiedererlangung der persönlichen Gesundheit beitragen.

Welche Informationen gibt es zu gesundheitlichen Fragen in meiner Lebenslage? Welche Hilfsangebote gibt es überhaupt und wo finde ich diese in Hamburg? Was kann ich selbst für meine Gesundheit tun? Mit wenigen Klicks informiert der Hamburger Gesundheitswegweiser zielgenau zu diesen Fragen und weiteren Themen rund um Bewegung, gesunde Ernährung, Vorsorgeuntersuchungen, Leben mit einer Erkrankung oder Gesundheit im Alter. Die Recherche nach Zielgruppen (z. B. Kinder oder Migranten etc.) ist dank der Online-Datenbank dabei ebenso möglich wie nach Lebenswelten (z. B. Schule, Freizeit) oder Wohnortnähe. Der Schwerpunkt liegt auf regionalen Angeboten. Überregionale Informationen kommen hinzu um Themen abzurunden oder möglichst umfassend darzustellen.

Von Familienhebammen über Vorsorgeuntersuchungen bis hin zu Veranstaltungen der Behörden und Bezirke zu Gesundheitsfragen – der Gesundheitswegweiser bietet persönlich Interessierten wie auch Fachkräften in Beratungseinrichtungen online den Überblick. Die Datenbank wird durch die Gesundheitsbehörde stetig aktualisiert.


DGB"Endlich wieder ohne Schulden leben" – Seit rund zehn Jahren gibt es das Verbraucher-Insolvenzverfahren, rund 600.000 überschuldete Menschen haben es bisher beantragt. Der DGB Hamburg bietet eine Broschüre an mit dem Titel "Verbraucher-Insolvenzverfahren & Restschuld-Befreiung". Dieser Ratgeber informiert darüber, unter welchen Voraussetzungen sich die Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang eröffnet und welche Hürden dabei zu überwinden sind.

Die Broschüre ist beim DGB Hamburg, Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg, erhältlich.


Automatisch verloren!"Automatisch verloren!": Hamburg startet Kampagne zur Bekämpfung der Glücksspielsucht – Für viele Menschen sind Glücksspiele ein unterhaltsamer Zeitvertreib, der Spannung und Vergnügen bedeutet. Wenn der Nervenkitzel und die Sehnsucht nach dem großen Gewinn aber zum alles beherrschenden Motiv werden und das Spielen exzessiven Charakter annimmt, besteht die Gefahr einer Abhängigkeit. Mit der Kampgange "Automatisch verloren" will die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) gemeinsam mit der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen e. V. auf das Thema aufmerksam machen.

Rund 700 Betroffene oder Angehörige suchten in diesem Jahr Hilfe gegen ihre Glückspielsucht in den Hamburger Beratungsstellen. Die Anzahl der Beratungen hat dabei mit jährlichen Steigerungsraten zwischen 10 und 20 % kontinuierlich zugenommen. Nach Schätzungen leben in Hamburg rund 10.000 Menschen die abhängig vom Glückspiel sind.

Der Schwerpunkt der Kampagne liegt auf dem Thema Automatenspielsucht. Rund 80 % aller pathologischen Spieler, die eine Beratungsstelle aufsuchen, haben ein Problem mit dieser Form des Glücksspiels. "Automatisch verloren", der Slogan der Kampagne, verknüpft den Hinweis auf das Automatenglücksspiel mit der Tatsache, dass "die Bank" unabhängig von der Glücksspielart immer gewinnt. Mit der Zusatzaussage "Glückspiel geht an die Substanz" soll nicht nur der finanzielle Verlust, sondern auch die psychische und physische Belastung von Glücksspielsüchtigen und deren Angehörigen thematisiert werden.

Im Rahmen der Kampagne werden 40.000 auf Infocards klebende Coins für Einkaufswagen mit der Helpline Glückspielsucht Telefon 0 40/23 93 44 44 verteilt. Die Distribution der Coins erfolgt über Hostesseneinsätze, Kartenständer in Kneipen und Gaststätten sowie in Behörden und Beratungsstellen. Zudem werden rund 1.300 Plakate sowie 800 Seitenscheibenplakate in der Hamburger U-Bahn über die zentrale Helpline Glücksspielsucht informieren und auf das Internetangebot unter www.automatisch-verloren.de verweisen. Dort stehen weitere Informationen zu wohnortnahen Beratungsangeboten sowie das Kampagnenmotiv zum Download bereit.


Impfungen in HamburgImpfstellen in Hamburg – Die Impfungen der Risikogruppen gegen die Neue Grippe haben begonnen. Es stehen über das Stadtgebiet verteilt Schwerpunkt-Praxen sowie Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Verfügung.

In Hamburg werden die Impfungen sowohl in ausgewählten Praxen angeboten, wie auch in Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. In Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg wurden die Praxen so gewählt, dass die Impfungen dort separat, ohne den Regelbetrieb zu beeinträchtigen, durchgeführt werden können. Die Impfung ist kostenfrei, eine Praxisgebühr oder andere Kosten werden nicht fällig.

Die Adressen und Öffnungszeiten der Impfstellen sowie weitere Informationen finden Sie hier.


Was Ärzte wirklich empfehlenÄrztlicher Rat aus dem CD-Player – Der CD-Player als Gesundheits-Ratgeber: In der Hörbuchsammlung "Was Ärzte wirklich empfehlen" informieren Fachmediziner Patienten über Herzkrankheiten, chronische Schmerzen, Allergien und Übergewicht. Die Stiftung Gesundheit hat die vier CDs von Reader's Digest geprüft und zertifiziert.

Jede CD behandelt eine der vier Volkskrankheiten. Spezialisten wie Kardiologen oder Allergologen klären über Ursachen auf, erläutern Schritt für Schritt die Wirkung verschiedener Therapien und geben Tipps zu gesundheitsförderndem Verhalten. "Das geschieht auf höchst ansprechende Weise", loben die Gutachter: "Trotz der komplexen Themen bestechen die Hörbücher durch eine sehr verständliche, anschauliche Sprache. Damit sind sie eine attraktive Alternative zum herkömmlichen Buch."

Die Edition "Was Ärzte wirklich empfehlen" mit den Themen "Mein gesundes Herz", "Nie mehr Schmerzen", "Endlich ohne Allergien" und "Für immer schlank" mit einer Gesamtspielzeit von über 4,11 Stunden ist für 39,90 Euro bei Reader's Digest Deutschland, Verlag Das Beste GmbH, 70160 Stuttgart, Kundentelefon 0 18 05/61 99 81 (14 Cent/Minute aus T-Com-Festnetz, abweichend aus Mobilfunk) erhältlich.


"Ich sorge vor"Vorsorge treffen für den Ernstfall: Broschüre der Sozialbehörde informiert u. a. über Patientenverfügungen – "Wie kann ich sicherstellen, dass auch bei schwerer Krankheit, nach einem Unfall oder bei einer Behinderung meine Wünsche zur Lebensgestaltung berücksichtigt werden?" Antwort auf diese und weitere Fragen zur rechtlichen Vorsorge gibt die aktualisierte Broschüre "Ich sorge vor!" der Hamburger Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, die ab sofort erhältlich ist. Auf rund 40 Seiten informiert die Broschüre über Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge und gibt praktische Tipps zum Verfassen von entsprechenden Vollmachten und Verfügungen.

Berücksichtigt wird in der Neuauflage der Broschüre auch das neue Recht zur Patientenverfügung. Im Gesetz ist nun klargestellt, dass Menschen in jeder Phase ihres Lebens selbst entscheiden können, ob und wie sie behandelt werden möchten. Auch für Betreuer, Bevollmächtigte und Ärzte schafft das neue Recht mehr Rechtssicherheit: Sie sind an den in einer Patientenverfügung niedergelegten Willen gebunden.

Die Broschüre "Ich sorge vor!" ist unter anderem bei den Hamburger Betreuungsvereinen sowie bei der Sozialbehörde, Telefon 0 40/4 28 63-77 78, E-Mail publikationen@bsg.hamburg.de, kostenlos erhältlich.


Hospizführer HamburgNeuauflage des Hospizführer Hamburg – Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz hat in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz- und Palliativarbeit Hamburg die vierte Auflage des Hospizführer Hamburg herausgegeben. Die Informationsbroschüre zu den Themen Sterben, Tod und Trauer ist ab sofort kostenlos in allen Bezirks- und Ortsämtern erhältlich.

Der Hospizführer Hamburg gibt auf mehr als 100 Seiten einen Überblick über die ambulanten und stationären Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung in Hamburg. Die Broschüre enthält allgemeine Informationen sowie Beschreibungen und Adressen von Beratungsstellen, Hospiz- und Pflegediensten, Palliativstationen sowie stationären Hospizen in der Stadt. Im Internet kann der Hospizführer unter www.hamburg.de/pflege eingesehen und als Download abgerufen werden.


Immer mehr Mitglieder engagieren sich im Verein - wie hier beim NachwuchsEhrenamt im Verein: Immer mehr Deutsche packen freiwillig mit an – Das Ehrenamt steht hoch im Kurs, die Ausprägung hat sich in den letzten Jahren jedoch stark gewandelt. Laut repräsentativer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Freiwilligensurvey 2004) engagieren sich 23 Mio. Deutsche in Vereinen. Dies entspricht 36 % der Gesamtbevölkerung – ein Zuwachs von 2 % seit 1999. Ohne das Ehrenamt könnte eine Vielzahl der 600.000 Vereine in Deutschland nicht existieren. Untersuchungen des Forschungszentrums für Bürgerschaftliches Engagement an der Universität Paderborn zeigen, dass sich die Art und Weise des Engagements im Laufe der Jahre verändert hat.

Kurzfristige Einsätze werden immer beliebter, der Kassenwart auf Lebenszeit hat ausgedient – das ist ein Fazit der Paderborner Studie zum Strukturwandel des Ehrenamts. Danach war der Ruf des Ehrenamtes lange Zeit verstaubt und galt als Freizeitkiller. Einmal Ehrenamt, immer Ehrenamt – oft jahrzehntelang – eine Verpflichtung, die zunehmend unattraktiver wurde. Das Ehrenamt in der Vergangenheit war ein notwendiges Übel, wer es bekleidete, blieb oft Jahre darauf sitzen. Doch langsam wandelt sich das Bild: Ehrenamt macht Spaß und stärkt die Gemeinschaft. Statt sich langfristig an ein Amt zu binden, kümmern sich die Freiwilligen heute vermehrt kurzfristig und lösungsorientiert um konkrete Aufgabenfelder.

Die über 600.000 deutschen Vereine brauchen sich über freiwillige Helfer nicht sorgen. Laut "Freiwilligensurvey" der Bundesregierung aus dem Jahr 2004 zeigen die Hälfte der Befragten (64 %), die sich noch nicht im Verein engagieren, die Bereitschaft, interessante Aufgaben zu übernehmen. Potenzial, das lediglich geweckt werden muss. Weitere Informationen unter meinverein.de


Mit Hamburg verbunden – kostenloser Wegweiser zur Hamburger VerwaltungMit Hamburg verbunden – kostenloser Wegweiser zur Hamburger Verwaltung – Nicht immer ist es leicht, den richtigen oder kürzesten Weg zu finden, wenn man den Kontakt zur Hamburger Verwaltung sucht. Mit dem Hamburg Handbuch, das nun in der Ausgabe 2008/2009 erschienen ist, setzt die Finanzbehörde eine langjährige und erfolgreiche Kooperation zwischen Verwaltung und Wirtschaft fort. In Zusammenarbeit mit dem Verlag Dumrath & Fassnacht wurde ein aktuelles und übersichtliches Nachschlagewerk zur Hamburger Verwaltung erstellt. Darin zu finden sind alle wichtigen Ansprechpartner des gesamten öffentlichen Sektors in der Hansestadt sowie kompakte Informationen über den Aufbau und die Aufgaben der Hamburger Verwaltung sowie die Veränderungen nach der diesjährigen Bürgerschaftswahl.

Ab sofort sind die neuen Hamburg Handbücher kostenlos in allen Bezirksämtern, den Kundenzentren der Bezirksämter, dem Hamburger Rathaus, den Job-Centern der team.arbeit.hamburg, in großen Post- und Postbankfilialen, in den T-Punkt-Läden, den Öffentlichen Bücherhallen sowie bei der Handels- und der Handwerkskammer erhältlich. Darüber hinaus kann das Hamburg-Handbuch in Zweigstellen u.a. folgender Banken und Sparkassen bezogen werden: Dresdner Bank, HypoVereinsbank, SEB-Bank und der Sparkasse Holstein.

Die Neuauflage steht in Kürze auch im Internet als Download unter www.hamburg.de/stadt-staat/ zur Verfügung.

 

Seitenanfang

Alle Angaben ohne Gewähr © Dumrath & Fassnacht KG (GmbH & Co.) Impressum Newsletter bestellen Werben
HAMBURG MAGAZIN

Dumrath & Fassnacht

 
Partner von 4trips.de